Richtigstellung unsachlicher Aussagen:

... In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen eine Reihe von Aussagen präsentieren, die in den vergangenen Wochen geäußert wurden, jedoch nicht der Wahrheit entsprechen.

 

Am 16.07.2004 wurde eine Pressemitteilung der Stadt Groß-Umstadt auf der Internetseite der Bürgerinitiative „Kein Braunkohle Heizwerk in Groß-Umstadt“ veröffentlicht, welche sich auf ein Gutachten eines Fachinstitutes beruft. Gemäß dieses Artikels:

-         (1) ist ein Holzheizkraftwerk wirtschaftlicher als ein Braunkohlenstaubheizwerk.

-         (2) weist ein Holzheizkraftwerk eine günstigere lokale Emissionsbilanz auf.

 

... DAS IST FALSCH !

RICHTIG IST:

 

-         Ein durch RESOPAL beauftragtes TÜV Gutachten, weist die Richtigkeit der bereits am 23.06.04 dargestellten Aussagen der GETEC nach.

-         Demnach ist ein Holzheizkraftwerk weder wirtschaftlicher noch emissionsseitig unbedenklicher.

Zu (1):

-         Das Gutachten des zitierten Fachinstitutes (liegt GETEC vor) weist Fehler bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit auf:

o        Die für das Holzheizkraftwerk zu Grunde gelegte Turbine wurde zwar mit den Leistungsdaten der GETEC gerechnet, jedoch mit völlig unrealistischen Vollbenutzungsstunden (zu hoch).

o        Die Turbine kann im KWK-Prozess nur dann die angegebene Leistung (ca. 500kW Strom) erzeugen, wenn auch die volle Dampfleistung des Kessels benötigt wird, da anderenfalls eine freie Rückkühlung des entspannten Dampfes erfolgen muss. (Freie Rückkühlung = ungenutzte Energieabgabe in die Umwelt) à kein KWK-Prozess

o        Das Dampfanforderungsprofil der Pressen des Resopal Werkes ist sehr stark schwankend, die volle Dampfleistung wird nur für wenige Lastspitzen benötigt.

-         Aus diesen falschen Voraussetzungen ergeben sich folgende Konsequenzen:

o        Der KWK-Bonus für den erzeugten Strom in einem Holzheizkraftwerk kann nicht berücksichtigt werden, da große Mengen erzeugter Dampfenergie frei (ohne Wärmenutzung) zurückgekühlt werden. à die Einnahmen sinken!

o        Die angegebene hohe Laufleistung der Turbine würde den Brennstoffbedarf dramatisch erhöhen.
à die Ausgaben steigen

o        Die Wirtschaftlichkeit stellt sich erneut so dar, wie durch GETEC bereits vorgelegt und durch das unabhängige TÜV Gutachten bestätigt.

Zu (2):

-         Das Gutachten des Fachinstitutes vergleicht für die Bestimmung der Emissionsbilanzen theoretisch mögliche (jedoch anlagentechnisch nicht finanzierbare) Jahresmittelwerte eines Holzheizkraftwerkes mit den Maximalwerten eines Braunkohlenstaubheizwerkes.

-         Die Maximalwerte des Braunkohlenstaubheizwerkes sind nur für das Genehmigungsverfahren bedeutend – die Jahresmittelemissionen liegen weit unterhalb dieser Werten

-         Das neutrale Gutachten des TÜV Hessen basiert auf dem korrekten Vergleich beider Anlagentypen, denn es werden den Anlagen die dem Betreiber „zustehenden“ und nutzbaren „Emissionsrechte“ zugeordnet.

 

 

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