... In diesem Abschnitt
möchten wir Ihnen eine Reihe von Aussagen präsentieren, die in den vergangenen
Wochen geäußert wurden, jedoch nicht der Wahrheit entsprechen.
Am 16.07.2004 wurde eine Pressemitteilung der Stadt Groß-Umstadt auf der Internetseite der Bürgerinitiative „Kein Braunkohle Heizwerk in Groß-Umstadt“ veröffentlicht, welche sich auf ein Gutachten eines Fachinstitutes beruft. Gemäß dieses Artikels:
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(1) ist ein Holzheizkraftwerk wirtschaftlicher als
ein Braunkohlenstaubheizwerk.
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(2) weist ein Holzheizkraftwerk eine günstigere
lokale Emissionsbilanz auf.
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DAS IST FALSCH !
RICHTIG
IST:
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Ein durch RESOPAL beauftragtes TÜV Gutachten, weist die
Richtigkeit der bereits am 23.06.04 dargestellten Aussagen der GETEC nach.
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Demnach ist ein Holzheizkraftwerk weder wirtschaftlicher
noch emissionsseitig unbedenklicher.
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Das Gutachten des zitierten Fachinstitutes (liegt GETEC vor)
weist Fehler bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit auf:
o
Die für das Holzheizkraftwerk zu Grunde gelegte Turbine
wurde zwar mit den Leistungsdaten der GETEC gerechnet, jedoch mit völlig
unrealistischen Vollbenutzungsstunden (zu hoch).
o
Die Turbine kann im KWK-Prozess nur dann die angegebene
Leistung (ca. 500kW Strom) erzeugen, wenn auch die volle Dampfleistung des
Kessels benötigt wird, da anderenfalls eine freie Rückkühlung des entspannten
Dampfes erfolgen muss. (Freie Rückkühlung = ungenutzte Energieabgabe in die
Umwelt) à kein
KWK-Prozess
o
Das Dampfanforderungsprofil der Pressen des Resopal Werkes
ist sehr stark schwankend, die volle Dampfleistung wird nur für wenige
Lastspitzen benötigt.
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Aus diesen falschen Voraussetzungen ergeben sich folgende
Konsequenzen:
o
Der KWK-Bonus für den erzeugten Strom in einem
Holzheizkraftwerk kann nicht berücksichtigt werden, da große Mengen erzeugter
Dampfenergie frei (ohne Wärmenutzung) zurückgekühlt werden. à die
Einnahmen sinken!
o
Die angegebene hohe Laufleistung der Turbine würde den
Brennstoffbedarf dramatisch erhöhen.
à die
Ausgaben steigen
o
Die Wirtschaftlichkeit stellt sich erneut so dar, wie durch
GETEC bereits vorgelegt und durch das unabhängige TÜV Gutachten bestätigt.
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Das Gutachten des Fachinstitutes vergleicht für die
Bestimmung der Emissionsbilanzen theoretisch mögliche (jedoch anlagentechnisch
nicht finanzierbare) Jahresmittelwerte eines Holzheizkraftwerkes mit den
Maximalwerten eines Braunkohlenstaubheizwerkes.
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Die Maximalwerte des Braunkohlenstaubheizwerkes sind nur
für das Genehmigungsverfahren bedeutend – die Jahresmittelemissionen liegen
weit unterhalb dieser Werten
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Das neutrale Gutachten des TÜV Hessen basiert auf dem
korrekten Vergleich beider Anlagentypen, denn es werden den Anlagen die dem
Betreiber „zustehenden“ und nutzbaren „Emissionsrechte“ zugeordnet.