Die unabhängigen Gutachten

Die Errichtung / die Erweiterung eines Heizwerkes fällt unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland unter die Genehmigungspflicht. Als Voraussetzungen gelten maßgebend die Größe des Projektes (Menge des Produktes welches erzeugt wird) bzw. die Schwere der Umwelteinwirkungen, die dadurch zu erwarten sind (Chemieanlagen, Großkraftwerke, etc.). Werden Anlagen (u.a. auch Heizwerke) nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig wird der Errichter mit der Anfertigung verschiedener Gutachten beaufschlagt. Diese Gutachten sind Bestandteil des Genehmigungsverfahrens und deren Anfertigung demzufolge zwingend erforderlich. Zu diesen Gutachten gehören das Luft- und das Schallschutzgutachten (am Bsp. Heizwerk).

Eine andere Form von Gutachten sind solche, die außerhalb der gesetzlichen Verpflichtungen beauftragt werden und der Verdeutlichung von Sachverhalten, Diskussionspunkten, etc. dienen. In den meisten Fällen kommt es zu diesen Gutachten, wenn Diskussionspartner keine Einigung erzielen können und auf die objektive Meinung von Dritten angewiesen sind.

 

Auf den nächsten Seiten werden wir Ihnen Auszüge / und Einblicke in die GETEC vorliegenden Gutachten gewähren.

Zu den Gutachten

 

Immissionsgutachten                         Schallgutachten                     Variantenvergleich