Die Errichtung / die Erweiterung eines Heizwerkes fällt
unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland unter die Genehmigungspflicht.
Als Voraussetzungen gelten maßgebend die Größe des Projektes (Menge des
Produktes welches erzeugt wird) bzw. die Schwere der Umwelteinwirkungen, die
dadurch zu erwarten sind (Chemieanlagen, Großkraftwerke, etc.). Werden Anlagen
(u.a. auch Heizwerke) nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
genehmigungspflichtig wird der Errichter mit der Anfertigung verschiedener
Gutachten beaufschlagt. Diese Gutachten sind Bestandteil des Genehmigungsverfahrens
und deren Anfertigung demzufolge zwingend erforderlich. Zu diesen
Gutachten gehören das Luft- und das Schallschutzgutachten (am Bsp. Heizwerk).
Eine andere Form von Gutachten sind solche, die außerhalb
der gesetzlichen Verpflichtungen beauftragt werden und der Verdeutlichung
von Sachverhalten, Diskussionspunkten, etc. dienen. In den meisten Fällen kommt
es zu diesen Gutachten, wenn Diskussionspartner keine Einigung erzielen können
und auf die objektive Meinung von Dritten angewiesen sind.
Auf den nächsten Seiten werden wir Ihnen Auszüge / und
Einblicke in die GETEC vorliegenden Gutachten gewähren.
Zu den
Gutachten
Immissionsgutachten Schallgutachten Variantenvergleich