Das Luftgutachten / Kaminberechnung

-          ein innerhalb des Genehmigungsverfahrens vorgeschriebenes Gutachten

-          Auftraggeber ist der Antragssteller also Anlagenbetreiber und damit GETEC.

-          Auftragnehmer ist der TÜV - Nord, eine unabhängige Institution zur Erstellung solcher und anderer Gutachten

-          Ziel dieses Gutachtens ist es die erforderliche Kaminhöhe für das Heizwerk zu ermitteln

-          Ziel dieses Gutachtens ist es außerdem zu untersuchen ob auf Grund der Größe der Anlage bestimmte Grenzwerte überschritten (abhängig von der Anlagenleistung) werden und wenn ja die Auswirkung der Anlage auf den ungünstigsten Punkt zu ermitteln.

-          Der ungünstigste Punkt definiert sich durch die Hauptwindrichtung (jährliches Mittel) und den zu betrachtenden Luftschadstoff (für jeden Luftschadstoff erfolgt eine separate Betrachtung).

-          Am ungünstigsten Aufpunkt werden die Vorbelastungen und die Zusatzbelastungen addiert und mit dem für den entsprechenden Luftschadstoff vorgeschriebenen Grenzwert verglichen (bezogen auf Stunden-, Tages-, Jahresmittelwerte).

-          Betrachtet werden die Luftschadstoffe NOX, SOX, Staubniederschlag, PM10 (lungengängiger Staub).

-          CO2 ist kein Luftschadstoff und muss nicht betrachtet werden.

Ergebnisse

-          Die Kaminberechnung ergibt eine notwendige Höhe von 53m.

-          Die Aufpunktbetrachtung (=Immissionsbetrachtung) führt zu dem Ergebnis, dass für alle oben benannten Luftschadstoffe die Irrelevanzwerte der TA-Luft unterschritten werden.

-          Die Ermittlung der Vorbelastung (Station Michelstadt) erfolgt unter Berücksichtigung der derzeit noch emittierenden Dampfkesselanlage.

-          Die Addition der herrschenden Vorbelastung und der irrelevanten Zusatzbelastung ergibt für die Luftschadstoff Staub (Staubniederschlag und PM10) eine Veränderung von 0,0µg/m³ (PM10) bzw.
0,0 mg/m²d (Staubniederschlag) am ungünstigsten Punkt (s.o.) - es existiert also faktisch keine Veränderung.

-          Für NOX ergibt sich eine „Mehrbelastung“ von 0,5%, für SOX 3,0%.

-          Zu bemerken bleibt, dass diese „Mehrbelastung“ aus den maximal zulässigen Emissionswerten nach TA-Luft und nicht den im Anlagenbetrieb tatsächlich vorherrschenden Jahresmitteln errechnet wird.

-          Zu bemerken bleibt weiterhin, dass die „Mehrbelastung“ auch die bestehenden alten Dampfkesselanlagen berücksichtigt – nach Inbetriebnahme der neuen Anlage werden diese (Öl- und Gaskessel) abgeschalten und verriegelt. Die Vorbelastung reduziert sich dadurch und Addition aus Vor- und Zusatzbelastung führt zu wesentlich geringeren „Mehrbelastungen“ als oben angegeben.

 

Hier finden Sie die abschließende Stellungnahme aus dem TÜV – Gutachten zum download.

 

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