Das Schallgutachten

-          ein innerhalb des Genehmigungsverfahrens vorgeschriebenes Gutachten

-          Auftraggeber ist der Antragssteller also Anlagenbetreiber und damit GETEC.

-          Auftragnehmer ist der TÜV - Süddeutschland, eine unabhängige Institution zur Erstellung solcher und anderer Gutachten

-          Ziel dieses Gutachtens ist es die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen für das geplante Heizwerk festzulegen und die Immissionswerte an den am meisten benachteiligten Aufpunkten rund um das Werk Resopal unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte zu halten.

-          Als „am meisten benachteiligter Aufpunkt“ ist das Wohngebäude zu verstehen, welches in Hauptwindrichtung am nächsten zum Werksgelände gelegen ist und damit der größten Schallbelastung ausgesetzt ist (Mühlstraße 58, Spremberger Straße 60, etc – diese Punkte werden durch die Genehmigungsbehörde festgelegt).

Ergebnisse

-          Das vollständige und abschließende Gutachten steht aktuell noch aus, eine erste Stellungnahme der prüfenden Institution liegt der GETEC jedoch vor (alle notwendigen Berechnungen liegen als Grundlage für diese Stellungnahme bereits vor).

-          Ergebnis dieser Stellungnahme, wie nicht anders zu erwarten, ist, dass das geplante Heizwerk alle Kriterien der TA Lärm erfüllt und es an den ausschlaggebenden Messpunkten Mühlstraße bzw. Spremberger Straße (nur Auszug!) zu keiner Tageszeit zu Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte kommt.

-          Auch von Seiten des Schallschutzes spricht also nichts gegen die Errichtung eines umweltfreundlichen und hochmodernen Braunkohlenstaubheizwerkes in Groß-Umstadt

-          Zitat aus der Vorab Stellungnahme: „[...] Aus der Sicht des Sachverständigen bestehen aus lärmschutztechnischer und lärmschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die geplante Anlage.[...]“

 

Das vollständige Gutachten bleiben wir Ihnen an dieser Stelle schuldig, bei Vorliegen werden wir es hier in wesentlichen Auszügen veröffentlichen.

 

 

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