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ein innerhalb des Genehmigungsverfahrens vorgeschriebenes
Gutachten
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Auftraggeber ist der Antragssteller also Anlagenbetreiber
und damit GETEC.
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Auftragnehmer ist der TÜV - Süddeutschland, eine unabhängige
Institution zur Erstellung solcher und anderer Gutachten
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Ziel dieses Gutachtens ist es die erforderlichen
Schallschutzmaßnahmen für das geplante Heizwerk festzulegen und die
Immissionswerte an den am meisten benachteiligten Aufpunkten rund um das Werk
Resopal unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte zu halten.
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Als „am meisten benachteiligter Aufpunkt“ ist das
Wohngebäude zu verstehen, welches in Hauptwindrichtung am nächsten zum
Werksgelände gelegen ist und damit der größten Schallbelastung ausgesetzt ist (Mühlstraße
58, Spremberger Straße 60, etc – diese Punkte werden durch die
Genehmigungsbehörde festgelegt).
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Das vollständige und abschließende Gutachten steht aktuell noch
aus, eine erste Stellungnahme der prüfenden Institution liegt der GETEC jedoch
vor (alle notwendigen Berechnungen liegen als Grundlage für diese Stellungnahme
bereits vor).
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Ergebnis dieser Stellungnahme, wie nicht anders zu erwarten,
ist, dass das geplante Heizwerk alle Kriterien der TA Lärm erfüllt und es an
den ausschlaggebenden Messpunkten Mühlstraße bzw. Spremberger Straße (nur
Auszug!) zu keiner Tageszeit zu Überschreitungen der zulässigen
Grenzwerte kommt.
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Auch von Seiten des Schallschutzes spricht also nichts gegen
die Errichtung eines umweltfreundlichen und hochmodernen Braunkohlenstaubheizwerkes
in Groß-Umstadt
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Zitat aus der Vorab Stellungnahme: „[...] Aus der Sicht des
Sachverständigen bestehen aus lärmschutztechnischer und lärmschutzrechtlicher
Sicht keine Bedenken gegen die geplante Anlage.[...]“
Das vollständige Gutachten bleiben wir Ihnen an dieser
Stelle schuldig, bei Vorliegen werden wir es hier in wesentlichen Auszügen
veröffentlichen.