Richtigstellung unterschiedlicher Aussagen:

... In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen eine Reihe von Aussagen präsentieren, die in den vergangenen Wochen und Monaten geäußert wurden, jedoch nicht der Wahrheit entsprechen bzw. in einem entfremdeten Zustand verwendet werden.

 

Auf der Internetseite der Bürgerinitiative „Kein Braunkohle Heizwerk in Groß-Umstadt“ ist ein Internetlink veröffentlicht worden, welcher das sich bereits im Bau befindliche Heizwerk in einem falschen Licht erscheinen lässt.

            Braunkohle - ein subventionsfreier Energieträger?

 

GETEC sagt  JA!

 

-         Denn GETEC erhält keine staatlichen Zuwendungen für die Errichtung des Heizwerkes bei Resopal, weder für den Brennstoff, den Transport oder die Errichtung der Anlage.

-         Weiterhin wird bei detailliertem Studium der Kurzstudie eindeutig herausgestellt, dass eine direkte Subventionierung des Energieträgers Braunkohle nicht stattfindet.

-         Wenn von Subventionierung gesprochen werden kann, dann nur in Zusammenhang mit dem gesamten volkswirtschaftlichen Prozess der Braunkohlengewinnung als eigenen Wirtschaftszweig. Folgender Auszug der Studie soll dabei zitiert werden:

„ Die Gewinnung und Nutzung von Braunkohle ist über Ihre ökonomischen, sozialen und ökologischen Wirkungen mit zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens verknüpft. Entsprechend ist sie auch Gegenstand unterschiedlicher öffentlicher und gesetzlicher Regelungen. Wie auch in anderen Wirtschaftszweigen enthalten viele dieser Regelungen Belastungen oder Vergünstigungen.“ (Seite 57)

-         Ergebnis der Studie ist damit eindeutig, dass partielle Vergünstigungen (direkt und indirekt) in den Bereichen:

o        Umsiedlungsförderungen

o        Begünstigung von Investitionen

o        Privatisierungsregelungen der ostdeutschen Braunkohle

o        Gezielte Förderung von industriellen Ansiedlungen im Umfeld von Kraftwerken

o        Verwaltungs- und Verfahrensaufwendungen für die Regulierungsmechanismen der Braunkohleplanung, Bergbaubehörden, etc.

o        Unentgeltliche oder verbilligte Nutzung endlicher Ressourcen (u.a. durch die Nicht-Einbeziehung der Braunkohlegewinnung in die Feldes-/Förderabgabe sowie die teilweise Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt)

o        Externe Effekte durch Emissionen (vor allem im Kraftwerksbereich) sowie der Beeinflussung von Landschaft, Böden und Wasserhaushalt durch den Braunkohlenbergbau.

teilweise nachgewiesen werden können, eine direkte Subventionierung des Endproduktes und Energieträgers jedoch nicht!!!

-         Die Subventionierung der Braunkohle beschränkt sich damit auf gezielte Unterstützung eines Wirtschaftszweiges welcher Arbeitsplätze für Tausende von Menschen bietet und wesentlicher Bestandteil der gesamtdeutschen Wirtschaft überhaupt ist.

-         Wer staatliche Maßnahmen wie diese als kritisch oder bedenklich einstuft, sollte sich über die Politik der staatlichen Einflussnahme auf die Volkswirtschaft im Allgemeinen Gedanken machen, denn staatliche Lenkungsmaßnahmen zum Erhalt und Ausbau der Wirtschaft haben Deutschland zu dem gemacht, was es heute darstellt.

 

 

 

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