... In diesem
Abschnitt möchten wir Ihnen eine Reihe von Aussagen präsentieren, die in den
vergangenen Wochen und Monaten geäußert wurden, jedoch nicht der Wahrheit
entsprechen bzw. in einem entfremdeten Zustand verwendet werden.
Auf der Internetseite der Bürgerinitiative „Kein Braunkohle Heizwerk in Groß-Umstadt“ ist ein Internetlink veröffentlicht worden, welcher das sich bereits im Bau befindliche Heizwerk in einem falschen Licht erscheinen lässt.
Braunkohle
- ein subventionsfreier Energieträger?
GETEC
sagt JA!
-
Denn GETEC erhält keine
staatlichen Zuwendungen für die Errichtung des Heizwerkes bei Resopal, weder
für den Brennstoff, den Transport oder die Errichtung der Anlage.
-
Weiterhin wird bei detailliertem Studium der Kurzstudie eindeutig
herausgestellt, dass eine direkte Subventionierung des Energieträgers
Braunkohle nicht stattfindet.
-
Wenn von Subventionierung gesprochen werden kann, dann nur
in Zusammenhang mit dem gesamten volkswirtschaftlichen Prozess der
Braunkohlengewinnung als eigenen Wirtschaftszweig. Folgender Auszug der Studie
soll dabei zitiert werden:
„ Die Gewinnung und Nutzung von Braunkohle ist über Ihre ökonomischen, sozialen und ökologischen Wirkungen mit zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens verknüpft. Entsprechend ist sie auch Gegenstand unterschiedlicher öffentlicher und gesetzlicher Regelungen. Wie auch in anderen Wirtschaftszweigen enthalten viele dieser Regelungen Belastungen oder Vergünstigungen.“ (Seite 57)
- Ergebnis der Studie ist damit eindeutig, dass partielle Vergünstigungen (direkt und indirekt) in den Bereichen:
o Umsiedlungsförderungen
o Begünstigung von Investitionen
o
Privatisierungsregelungen
der ostdeutschen Braunkohle
o
Gezielte Förderung von
industriellen Ansiedlungen im Umfeld von Kraftwerken
o
Verwaltungs- und
Verfahrensaufwendungen für die Regulierungsmechanismen der Braunkohleplanung,
Bergbaubehörden, etc.
o
Unentgeltliche oder
verbilligte Nutzung endlicher Ressourcen (u.a. durch die Nicht-Einbeziehung der
Braunkohlegewinnung in die Feldes-/Förderabgabe sowie die teilweise Befreiung
vom Wasserentnahmeentgelt)
o
Externe Effekte durch
Emissionen (vor allem im Kraftwerksbereich) sowie der Beeinflussung von
Landschaft, Böden und Wasserhaushalt durch den Braunkohlenbergbau.
teilweise
nachgewiesen werden können, eine direkte Subventionierung des Endproduktes und
Energieträgers jedoch nicht!!!
-
Die Subventionierung
der Braunkohle beschränkt sich damit auf gezielte Unterstützung eines
Wirtschaftszweiges welcher Arbeitsplätze für Tausende von Menschen bietet und
wesentlicher Bestandteil der gesamtdeutschen Wirtschaft überhaupt ist.
-
Wer staatliche
Maßnahmen wie diese als kritisch oder bedenklich einstuft, sollte sich über die
Politik der staatlichen Einflussnahme auf die Volkswirtschaft im Allgemeinen
Gedanken machen, denn staatliche Lenkungsmaßnahmen zum Erhalt und Ausbau der
Wirtschaft haben Deutschland zu dem gemacht, was es heute darstellt.
...und
hier geht’s weiter zu unseren bisherigen Richtigstellungen (Stand vor November
2004)